Kirchenvorstand St. Mariä Geburt
Der Kirchenvorstand ist für Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten sowie Liegenschaften und Gebäude der Kirchengemeinde zuständig. In seine Zuständigkeit fallen damit Kirche, Schonlaukapelle, Friedhof und Bischof-Bernhard-Haus.
In unserer Gemeinde „St. Mariä Geburt“ besteht der Kirchenvorstand aus sechs Personen. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre, alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Diese Regelung gewährleistet eine kontinuierliche Arbeit.
Der Kirchenvorstand entsendet ein Mitglied in den Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat seinerseits entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand.












