Pfarrgemeinderat St. Saturnina
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von der Gemeinde für vier Jahre gewählt. Er ist das Organ des Laienapostolates und vom Erzbischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.
Aufgaben
Seine Aufgaben sind unter anderem,
- den Lebensraum der Gemeinde zu beschreiben und dabei die Lebenssituation der Menschen zu beobachten
- gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags in den Blick zu nehmen und für die Gemeinde auszuwerten
- Anliegen der Gemeinde in der Öffentlichkeit zu vertreten
- die liturgischen und pastoralen Vollzüge der Gemeinde mitzugestalten
- und viele andere Dienste, wie Liturgie, Ökumene, Jugend- und Sakramentenpastoral, Themenschwerpunkte, ...
- Der PGR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des KV teilzunehmen.
- Der Kirchenvorstand wählt und entsendet ein Mitglied in den PGR, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Pfarrgemeinderates teilzunehmen.
Mitglieder
- Der PGR besteht aus:
- dem Pfarrer oder einem von ihm benannten Vertreter,
- dem Vorstand, gewählt von den Mitgliedern und aus den Reihen des PGR
- den gewählten Mitgliedern
- den berufenen Mitgliedern
- Ihre Amtszeit dauert vier Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern.
- Eine Wiederwahl ist möglich.
- Zum Pfarrgemeinderat gehören folgende Personen:
- Franz-Josef Rustemeier, Vorsitzender
- Birgit Bürks, stellvertretende Vorsitzende
- Maria Pastoors, Schriftführerin
- Pfarrer Hubertus Rath, geborenes Mitglied
- Pater Michael Janmieling, geborenes Mitglied
- Gabriele Beerbaum
- Annelie Biedemann
- Anita Böhle
- Gabriele Holtmann
- Hermann Sievers, Vertreter des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand
- Annette Welling, Vertreterin des Kirchenvorstandes im PGR
- Irmhild Dittrich, berufenes Mitglied (Kindergarten)
- Patrick Ziser, berufenes Mitglied (Caritas)











